Ich hatte einen Autounfall. Sollte ich den Kindersitz sicherheitshalber austauschen?

Grundsätzlich muss ein Kindersitz (ob mit oder ohne Kind darin) ausgetauscht werden, wenn es zu einem Unfall mit Airbag-Auslösung gekommen ist. Diese Schwelle liegt im Allgemeinem bei einem Aufprall auf ein starres Hindernis im Bereich >25 km/h. Aber auch bei einem Aufprall mit niedriger Geschwindigkeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein nicht sichtbarer struktureller Schaden am Kindersitz entstanden ist (z.B. ein Haarriss).

Bei typischen Alltagsunfällen, z.B. auf dem Parkplatz oder ein leichter Auffahrunfall an der Ampel, ist nicht immer ein Austausch des Sitzes notwendig. Jedoch sollte auch nach einem leichten Unfall von Ihnen selbst immer eine visuelle Überprüfung des Kindersitzes nach Beschädigungen durchgeführt werden. Hierbei ist insbesondere auf weißlich verfärbte Stellen zu achten, die eine lokale Überlastung der Kunststoffteile indizieren. Sollte dies der Fall sein, muss der Kindersitz ausgetauscht werden.

Kleiner Tipp: Die Servicegarantie mancher Fachhändler umfasst unter Umständen einen Austausch des Sitzes nach einem Unfall, wenn ein Polizeibericht vorliegt. Bitte fragen Sie bei Ihrem Händler nach, ob Sie beim Kauf des Sitzes eine solche Servicegarantie erhalten haben.